SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Schlagwort: Förderung

Förderung ‚Thermische Sanierung 2017‘

Was wird für Privatpersonen im Jahr 2017 gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.

Förderungsfähig sind:

  • die Dämmung von Außenwänden
  • die Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Daches
  • die Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren

Nur bei Mustersanierungen (das ist eine besonders nachhaltige und energieeffiziente Sanierung laut den Förderungsrichtlinien) kann auch die Umstellung des Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah- bzw. Fernwärme und thermische Solaranlage gefördert werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.

Die Förderungsaktion Sanierungsscheck 2017 startet mit 03.03.2017 und ist befristet mit 31.12.2017. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung sind.

Die Förderung beträgt zwischen 3.000 Euro und maximal 8.000 Euro für die thermische Sanierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ein Zuschlag von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.

Informationen:  https://www.bundes-foerderung.at

Förderung für Schaffung von Barrierefreiheit

Das Land Burgenland hält einen eigenen Fördertopf für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit bereit.  Die Baumaßnahmen müssen dazu nicht akut nötig sein, auch eine Vorsorge für die Zukunft ist förderwürdig.

Die Förderhöhe beträgt bis zu maximal EUR 15.000,00 und ist mit Originalrechnungen zu belegen.

Kriterien die unbedingt erfüllt werden müssen:

Horizontale Verbindungswege

  • Eingangsbereich/Eingangstüre
    durchschnittlich 150 cm horizontale Bewegungsfläche (vor und hinter der Eingangstüre)

  • Türbreite: mind. 90 cm (lichte Breite)

  • Eingang in das Erdgeschoss stufenlos

  • Türanschläge sowie Niveauunterschiede von Hauseingangstüren: 2 cm

Innenbereich Gang

  • schwellenlos

  • Gangbreite 120 cm

  • Gangbreite vor Türen oder bei Richtungsänderung
    mind. 150 cm

Bewegungsflächen

  • Gangbreite: mind. 120 cm

  • Bewegungsfläche: durchschnittlich 150 cm bei Richtungsänderung sowie strategischen Bereichen (u. a. Küche, Bad, WC)

Sanitärbereich

  • die konstruktive Vorbereitung der Wände für die spätere Anbringung von Haltegriffen bei Dusche, WC und Badewanne

  • Dusche ist bodengleich auszuführen (wenn geplant)

Werden Wohnbauförderungsmittel für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit beantragt, hat die Ausführung nachweislich gemäß der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu erfolgen.

Nachzulesen sind diese und weiterführende Informationen auf der Unterseite für Barrierefreies Wohnen von  help.gv.at

Simulationstool für PV-Anlagen der FH-Pinkafeld

Die Fachhochschule Pinkafeld hat ein Online-Simulationstool für autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen entwickelt, welches für das Südburgenland und auch für Osttirol die jährliche Einspeiseenergie ermittelt.  Mit diesem Tool kann man eine Ertragssimulation erstellen, die einem die Investitionsentscheidung erleichtert:

http://www.fh-pinkafeld.ac.at/pv/

Photovoltaikförderung 2016

In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zur maximalen Höhe von EUR 2.750,00 fördert das Land Burgenland 2016 die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Im Fördertopf befinden sich EUR 300.000,00, die dafür aufgebraucht werden können.

Die genauen Bestimmungen und das Antragsprocedere findet sich auf der Homepage des Landes:

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/

 

Förderung von Alternativenergieanlagen 2016

Im Rahmen der Burgenländischen Wohnbauförderung werden 2016 auch Alternativenergieanlagen mittels Zuzahlung durch das Land gefördert.

Dazu gehören:

  • Warmwasserwärmepumpen
  • Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
  • Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)
  • Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
  • Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
  • Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
  • Hauszentralheizung über Biomasse
  • Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
  • Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen

Die einzelnen Förderbeträge und die Antragsformalitäten finden Sie auf der Homepage des Landes:

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/energie/foerderungen/alternativenergieanlagen/allgemeine-informationen/

Kostenlose Energieberatung vor Neubau oder Sanierung

Allen Burgenländern/Burgenländerinnen stehen ausgebildete und unabhängige Energieberater des Landes zur Verfügung, die umfassend und objektiv zu wirtschaftlich sinnvollen Energie(spar)maßnahmen und den sich am Standort anbietenden Möglichkeiten beraten und auch aufzeigen, welche passenden Förderungen das Land dafür anbietet.

Die Beratung ist kostenlos und kann über die Burgenländische Energie Agentur gebucht werden:

http://www.eabgld.at

Aktuelles Förderprojekt: Alarmanlagen-Aktion

Seit dem 15.6.2016 haben Haus- und Wohnungseigentümer im Burgenland die Möglichkeit, vom Land mit 30% Kaufzuschuss geförderde Alarmanlagen zu erwerben.

4 Pakete stehen zur Auswahl, der Preis liegt jeweils unter EUR 1.000

Informationen finden Sie unter:

http://www.sicherimburgenland.at