Das Land Burgenland hält einen eigenen Fördertopf für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit bereit.  Die Baumaßnahmen müssen dazu nicht akut nötig sein, auch eine Vorsorge für die Zukunft ist förderwürdig.

Die Förderhöhe beträgt bis zu maximal EUR 15.000,00 und ist mit Originalrechnungen zu belegen.

Kriterien die unbedingt erfüllt werden müssen:

Horizontale Verbindungswege

  • Eingangsbereich/Eingangstüre
    durchschnittlich 150 cm horizontale Bewegungsfläche (vor und hinter der Eingangstüre)

  • Türbreite: mind. 90 cm (lichte Breite)

  • Eingang in das Erdgeschoss stufenlos

  • Türanschläge sowie Niveauunterschiede von Hauseingangstüren: 2 cm

Innenbereich Gang

  • schwellenlos

  • Gangbreite 120 cm

  • Gangbreite vor Türen oder bei Richtungsänderung
    mind. 150 cm

Bewegungsflächen

  • Gangbreite: mind. 120 cm

  • Bewegungsfläche: durchschnittlich 150 cm bei Richtungsänderung sowie strategischen Bereichen (u. a. Küche, Bad, WC)

Sanitärbereich

  • die konstruktive Vorbereitung der Wände für die spätere Anbringung von Haltegriffen bei Dusche, WC und Badewanne

  • Dusche ist bodengleich auszuführen (wenn geplant)

Werden Wohnbauförderungsmittel für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit beantragt, hat die Ausführung nachweislich gemäß der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu erfolgen.

Nachzulesen sind diese und weiterführende Informationen auf der Unterseite für Barrierefreies Wohnen von  help.gv.at