SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Schlagwort: Haus kaufen

Das Grundbuch

Das Grundbuch ist öffentlich einsehbar (wenn auch nicht kostenlos) und enthält rechtlich relevante Details zur Liegenschaft, deren Kenntnis unverzichtbar sind für einen Kauf. Durch Eintrag ins Grundbuch geht der Eigentumswechsel vonstatten, es ist das wichtigste Dokument im Zuge eines Kaufes einer Immobilie.

Liegenschaften sind in Einlagezahlen (EZ) zusammengefasst, es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Liegenschaft auf mehrere EZ aufgeteilt ist, weil im Laufe der Zeit Teilungen oder Erbschaften Änderungen herbeigeführt haben.

Zu jeder EZ sind die Eigentumsverhältnisse aufgelistet, alle zugehörigen Grundstücksnummern und deren Größe und Widmung und das Datum, an welchen zuletzt von amtlicher Seite Änderungen eingetragen wurden. Die zur EZ eingetragene Widmung kann sich zwischenzeitlich geändert haben und erfordert eine gesonderte Prüfung im aktuellen Widmungsplan (online und im Bürgermeisteramt einsehbar).

Weiters sind Rechte und Pflichten eingetragen, wie Wegerechte und Überfahrtsrechte für oder über das Grundstück, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Ausgedinge und mehr. Eine genaue Beachtung und Prüfung dieser Einträge ist nötig und ggf. die Vorlage von Sterbeurkunden, um durch Tod erloschene Rechte löschen lassen zu können. Aufrechte Rechte und Pflichten müssen vom neuen Eigentümer übernommen werden.

Auch Lasten sind eingetragen durch Pfandrechte. Dies können Förderungen, Darlehen von Instituten oder natürlichen Personen oder Schuldurkunden sein. Vor Kauf muss sichergestellt und schriftlich vereinbart sein, dass das Grundbuch von allen Lasten, die nicht willentlich übernommen werden, freigestellt werden wird.

Besonders zu beachten ist: Es gibt auch außerbücherliche Rechte, die nicht im Grundbuch ersichtlich sind und trotzdem vom nächsten Eigentümer mitübernommen werden müssen. Das können zB. durch Gewohnheit erworbene Wegerechte Dritter sein. Eine schriftliche Bestätigung, daß keine außerbücherlichen Rechte vorhanden sind und eine Kontrolle durch den Vertragserrichter schützen vor späteren Überraschungen in dieser Hinsicht.

Es empfiehlt sich, das Grundbuch mit kundigen Personen gemeinsam zu prüfen. Als Ansprechpartner können Ihr Immobilienmakler, das Bürgermeisteramt und der Errichter des Kaufvertrages dienen.

 

Ältere Dame sucht jüngeren Liebhaber mit handwerklichem Geschick

Ein Angebot von Südburgenland Immobilien:

In entzückender Waldrandlage in Stegersbach wartet ein alter Bauernhof mit Wohnhaus auf Revitalisierung – für EUR 49.000. Für Handwerker eine spannende Sache!

Edit: bereits vergeben!

 

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Kaufentscheidung für ein Haus getroffen – und dann?

So man ein Haus gefunden hat, welches man kaufen möchte um fortan darin für lange Zeit sicher und geborgen zu leben, gibt es noch ne Menge zu tun, bevor es soweit ist.

Da man das meist nicht allzuoft macht, lohnt sich der Aufwand jedoch – auch wenn das Zeit und Nerven kostet und man in dieser Phase selten mit so richtig viel Geduld gesegnet ist, weil Gefühle im Allgemeinen nunmal stärker sind als die Ratio.

Grundsätzlich ist es gut, nicht nur zuvor bei der Prüfung der Bausubstanz, sondern auch an dieser entscheidenden Stelle jemand zu haben, der emotional nicht eingebunden ist und objektiv auf Risken hinweisen kann. Ob das nun ein Sachverständiger, ein Baumeister, ein Anwalt, Notar, Makler oder Freund ist, dem man hier sein Vertrauen schenkt und ob kostenlos oder bezahlt ist im Prizip egal, wenn man sich gut aufgehoben fühlt.

Selbstverständlich kann man auch ein Haus kaufen ohne einen derartigen Aufwand zu betreiben und alles kann perfekt sein. Idealer Weise findet man einen Platz, an dem man leben möchte ohne Wenn und Aber und steckt jedes Problemchen lächelnd weg. Schaden kanns trotzdem nicht, das Eine oder Andere durchzuexerzieren:

Ist also das ideale Haus mal gefunden und hat einer genauen Prüfung schon standgehalten, dem Verkäufer oder Makler mündlich mitteilen, dass man ein Angebot machen möchte und um einen aktuellen (!) Grundbuchauszug bitten und um kurzzeitige fixe Reservierung des Objektes bis Alles geprüft ist.

Zum Check der Baurechte, Bauauflagen, Baugenehmigungen, Behördenauflagen, Dinglichkeitsrechte, Dienstbarkeiten, Widmungen, schriftlicher und nicht schriftlicher Wegerechte und all dieser Dinge die Grundbuchseinträge prüfen und einen persönlichen Termin mit dem Bürgermeister(amt) wahrnehmen.

Mit dem Bürgermeisteramt jeden Eintrag, jede Zeile einzeln besprechen, die Baubewilligung prüfen, im Grenzfall um eine schriftliche Benützungsbewilligung ersuchen, offene Anschluss- und Gemeindegebühren prüfen, nach Auflagen (zB Kläranlagen) fragen, Denkmalschutz prüfen, geplante Dorferneuerungen (Strassenbau etc.) abfragen, geplante und bestehende Grossprojekte abfragen (Windkraftanlagen, Motorenwerke, Bioheizmassewerke, Schnellstrassen, Schwerverkehr, Flugschneisen, Schweinemastanlagen, Wohnungsbaugesellschaften usf. – je nachdem was einem persönlich alles wichtig ist und womit man nicht leben möchte im Fall des Falles, auch die Suchmaschinen und bekannten Projektierer abfragen).

Die vorhandenen Widmungen der Grundstücke erklären lassen mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.

Die angrenzenden Nachbargrundstücke auf deren Widmung und Bauvorhaben prüfen.

Im Amt nach bekannten Nachbarschaftsstreitigkeiten fragen und dann auch mit den direkten Nachbarn selber reden. Da erfährt man sehr Vieles und sieht auch wie der Alltag dort aussehen könnte und ob einem das passt. Will man quakende Frösche, bellende Hunde und krähende Hähne haben, besser vorher besprechen ob das ein Problem ist. Vice versa natürlich auch. Das ganze am Besten zur dortigen Hauptverkehrszeit/Hauptaktivitätszeit – Sonntag morgens ist es überall ruhig. Freitag nachmittags/abends oder Montags morgens kann das schon ganz anders aussehen.

Die Einrichtungen im Dorf checken. Wo ist die Feuerwehr, Kirche, Kindergarten, Fussballverein, Musikverein, Gastronomie etc. – Trompete übende Kinder und nächtlich singende Kneipenhochprozenter sind nicht Jedermanns Sache.

Passt jetzt noch immer Alles ins Wunschbild, dann wirds ernst.

Kaufpreis fixieren und ein schriftliches Anbot legen. Dazu die Grundstücksgrenzen in Natura prüfen, wenn irgend möglich den Verlauf der Wasser/Stromleitungen zeigen lassen, Details von zunehmender Grössenordnung (funktioniert die Heizung, bekannte Probleme,…) im Angebot festhalten. Gegenzeichnen lassen. Um alle vorhandenen schriftlichen Aufzeichnungen (Rauchfangkehrerbericht, Baupläne, Versicherungsurkunden, Energieausweis etc) zur Hinterlegung und Prüfung beim/vom Vertragserrichter bitten.

Kaufvertrag errichten lassen, die Details vom Angebot mit festhalten lassen. Falls notwendig, aufschiebende Wirkungen festhalten (zB wenn irgendwelche wichtigen Unterlagen fehlen). Zahlungs- und Übergabemodalitäten und Risikoübergang festhalten. ein Treuhandkonto einrichten lassen. Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung das Grundbuch mit einem Rangordnungseintrag zur Sicherstellung des späteren Grundbuchseintrages belegen.

Sobald der Kaufpreis für den Verkäufer nachweislich am Treuhandkonto bereitliegt, kann das Haus übernommen werden. Der Zeitpunkt ist Vereinbarungssache, der Geldeingang ist der üblichste Anlass für den Termin. Das Geld verbleibt am Treuhandkonto, bis das Eigentum grundbücherlich auf den neuen Besitzer übergegangen ist.

Mit der offiziellen Übergabe geht auch der Risikowechsel vonstatten, bis dahin trägt der Verkäufer noch die alleinige Verantwortung für Alles, was am/im Haus und Grundstück passiert. Der amtliche Besitzwechsel kann aber noch um einiges länger dauern, Baumassnahmen müssen daher auf den Eigentumsbescheid warten.

Für die Hausübergabe sollte es frostfrei sein, wenn es wassergebundene Einrichtungen gibt, die geprüft werden sollten. Die zwischenzeitlich aktivierten Strom/Wasser/Wärmeversorgungen sollten bei Übergabe getestet werden, vorhandene Heizung unbedingt einmal warmlaufen lassen, Wasserzu- und Ablauf, so weit technisch machbar, auf Funktion prüfen, die Ergebnisse in einem Übergabeprotokoll festhalten für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer (Wenn aber im Vertrag vereinbart ist, dass die Versorgungsleitungen nicht betriebsbereit sind kann man sich den Aufwand dafür natürlich sparen).

Auch wenn der Verkäufer drängelt oder genervt die Augen verdreht – nicht aus der Ruhe bringen lassen:)

Südburgenland Immobilien: Ein Unikat

Alles, ausser gewöhnlich, ist dieses Renovierungsprojekt. Ein ganz eigener Charme herrscht in diesem Haus und seinen Winkeln, Treppen und Kanten:

 

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Ausführliche Informationen auf unserer Website:

*leider bereits vergeben*

 

 

Preise für Einfamilienhäuser im Südburgenland

2015 betrug der durchschnittliche Preis für ein Einfamilienhaus im Südburgenland EUR 116.224 und war damit gleich um 10,9 Prozent höher als im Jahr 2014. (Quelle: OIZ)

Der Peisanstieg setzt sich auch 2016 spürbar fort.

 

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Immobilienverkäufe im Burgenland steigend

2015 wurden im Burgenland 692 Einfamilienhäuser an neue Besitzer verkauft, was einem Plus von 3,4% aufs Jahr davor entspricht.

Wer im Moment verkaufen möchte, hat gute Karten. 2016 verspricht bislang, den Aufwärtstrend weiter fortzusetzen – das Burgenland punktet mit angenehmem Klima, hoher Lebensqualität und Preisen, die noch leistbar sind.

 

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Südburgenland Immobilien: Pferdegstüt mit 10 Hektar

In ruhiger Lage, ganz versteckt am Ortsrand, steht in der Nähe von Güssing ein Bauernhaus mitsamt Pferdegestüt und Reiterstüberl und rund 100.000 qm Grundfläche zum Verkauf.

Bei Interesse übersenden wir Ihnen gerne unser Expose: