Burgenländischer Winterhandwerkerbonus 2017
Für Handwerkerrechnungen vom 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017 gibt es die Möglichkeit, bis zum 10.4.2017 den Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zur maximalen Höhe von 5.000 Euro zu stellen.
Gefördert werden 25% der jeweiligen Netto-Beträge von Rechnungen über 400 Euro ohne Umsatzsteuer für zB:
• Erneuerung von Dächern
• Spenglerarbeiten
• Erneuerung von Fassaden
• Austausch von Fenstern
• Austausch von Bodenbelägen
• Malerarbeiten
• Installationen
• Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
Wer kann eine Förderung beantragen?
• Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie deren nahestehenden Personen
• Österreichische Staatsbürger/innen oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bürger)
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
• Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt; Objekt im Eigentum
• Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner 2017 und 31. März 2017 erbracht werden
• Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 und nach dem 31. März 2017 ausgestellt sein
• Förderbares Objekt muss mindestens 10 Jahre alt sein (außer bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen)
• Keine laufende Wohnbauförderung
Anträge gibt es im Gemeindeamt, im Amt der Burgenländischen Landesregierung und online bei der WKO unter folgendem Link https://www.wko.at/Content.Node/branchen/b/Burgenlaendischer-Winterhandwerkerbonus.html
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