SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Schlagwort: Südburgenland (Seite 1 von 4)

Aus der Hausforschung: Die Entstehung der Arkaden

Die typisch Südburgenländischen Arkaden sind zum Einen zauberhaft schön, und zum Anderen sehr praktisch.

Der Wind wird von der Hauswand abgehalten, im Winter bei tiefstehender Sonne wärmen die Sonnenstrahlen die Wand durch die Steher hindurch, und im Sommer bei hochstehender Sonne spenden die Arkaden kühlenden Schatten und verhindern so das Aufheizen der Wände.

Aus der Reihe ‚Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland‘ gibt es eine Abhandlung von Olaf Bockhorn über die Entstehungsgeschichte der Arkaden im südlichen Burgenland und die Vermutung, dass seinerzeit Prestige der Grund für die regionale Ausbreitung dieser Bauform war:

http://www.zobodat.at/pdf/Wiss-Arbeiten-Burgenland_085_0085-0109.pdf

 

Eine Zierde von Aussen:

 

7

 

Romantisch von Innen:

 

Arkaden

Solarkataster für das Südburgenland

Auf der Seite der Technologieoffensive Burgenland gibt es für das gesamte Burgenland einen Solarkataster.  Mithilfe des Anzeigeprogrammes von Google Earth (dieses muss installiert sein) kann man dort jede Gemeinde einzeln aufrufen, und die mögliche Kapazität für Solarenergie für seinen (Wunsch-)Standort einsehen.

Alle Flächen mit grünem Pin (=gut geeignet) und blauem Pin (=sehr gut geeignet) sind pauschal eine gute Wahl als Standorte für Solare Energiegewinnung.

Direkt zum Solarkataster:

http://www.tobgld.at/index.php?id=1816

 

Energiekennzahl-Abschätzung

Für die Berechnung der ungefähren Energiekennzahl anhand des tatsächlichen Jahresverbrauches an Brennstoff stellt das Portal www.energiesparhaus.at ein Berechnungstool zur Verfügung.

Einfach den Brennstoffverbrauch und die Gebäudegrösse eingeben, und auf Knopfdruck wirft das Tool die anzunehmende Nutzenergiekennzahl aus.

Sehr praktisch, wenn man (noch) keinen Energieausweis hat, aber eine Einschätzung vornehmen möchte:

http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/ekz.htm

Geologische Gutachten – Sind sie sinnvoll?

Für die Neuerrichtung von Gebäuden kann es oftmals sinnvoll sein, vorab ein geologisches Gutachten anfertigen zu lassen.

Besonders bei den im Südburgenland mit seinen vielen Hügelkämmen sehr häufig vorkommenden Hanglagen oder bei weichem Untergrund empfiehlt sich eine Expertenmeinung, manchmal wird bei diesen Verhältnissen sogar von der Baubehörde vorweg sicherheitshalber ein Gutachten verlangt, bevor eine Baubewilligung erteilt wird.

Auch für den Einbau von Erdwärme-Heizungen bedarf es eines Gutachtens, auf Basis dessen das Land die Genehmigung für den Einbau erteilt.

Für den Bauherren bietet ein solches Gutachten Schutz vor vermeidbaren Risken, wie Setzungsrissen in den Mauern oder Feuchtigkeitsschäden – vor Baubeginn zu Drainagieren oder zu Befestigen, ggf. den Boden auszutauschen oder Stützpfähle zu errichten kostet weniger als später entstandene Schäden zu reparieren.

Altlasten – ist das Südburgenland gefährdet?

Unter dem Begriff Altlasten wird Kontamination des Bodens oder des Grundwassers durch menschliches Zutun mit Gefahrenstoffen verstanden. Ehemalige Fabriken, Putzereien, Müllablagerungen,  Autowerkstätten oder ähnliches können/konnten zB. Quellen für Verunreinigungen sein.

Bei der Bewertung und beim Verkauf eines Grundstückes wird darauf geachtet, ob es Verdachtsmomente gab oder gibt.

Das Umweltbundesamt führt zum Zweck der Kontrolle einen Verdachtsflächenkataster und einen Altlastenatlas, in denen jeweils Grundstücke, die gefährdet bzw. tatsächlich kontaminiert sind, eingetragen sind.

Jeder kann Einsicht in diese Daten nehmen:

Verdachtsflächenkataster vom Umweltbundesamt: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/altlasten/vfka/

Altlastenatlas vom Umweltbundesland: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/altlasten/verzeichnisse/

Aktuell, im März 2017, gibt es im Altlastenatlas keine Einträge das Südburgenland betreffend. Alle bekannten ehemaligen Mülldeponien und andere Gefahrenquellen wurden aufwendig saniert.  Ein Kontrollblick in den Verdachtsflächenkataster vor Erwerb eines Grundstückes sollte sicherheitshalber trotzdem immer vorgenommen werden.

Wohnen immer teurer

‚Wohnen immer teurer‘ titelt die Kronen Zeitung heute in Ihrer Onlineausgabe  (28.Feb.2017)

Im Vergleich zu 2010 stiegen die Immobilienpreise im Burgenland um satte 55%, der Durchschnittspreis für ein Einfamilienhaus lag 2016 bei 260.000 Euro.

Dennoch zählt das Burgenland mit der Steiermark und mit Kärnten zu den günstigen Bundesländern, die durchschnittlichen Preise bewegen sich von 230.000 Euro bis 290.000 Euro.

Zum Vergleich: In Wien kostete 2016 das Durchschnittshaus (169 qm) 710.000 Euro und in Tirol 640.000 Euro.

Zahlen aus: ImmoDEX 2016, der Immobilienpreisindex von immobilien.net und immobilienscout24.at

Zuviel Immobilienertragsteuer bezahlt?

Wenn man der Ansicht ist, einen zu hohen Betrag an Immobilienertragsteuer beim Verkauf einer Liegenschaft vom Vertragserrichter bzw. dessen Steuerberater berechnet und abgeführt bekommen zu haben, hat man im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer die Möglichkeit,  eine Neuberechnung und ggf. Richtigstellung durch die Festsetzung der gesetzmäßigen Höhe der Immobilienertragsteuer zu erhalten.

Als Basis dient dazu der VwGH-Entscheid Ro 2015/15/0005 vom 26.11.2015 und betrifft private und geschäftliche Immobilien gleichermaßen.

Mobile Immobilie – Teil 2

Ergänzend zu unserem ersten Teil der mobilen Immobilie, in dem es um abbau- und wiederaufbaubare Module aus ökologischen Materialien ging, stellen wir hier das Minihaus gleich auf Rädern vor:

Der Wohnwagon

Hauptgrund für die Bauweise des Wohnwagons ist laut Firmengründerin Theresa Steininger Autarkie  und Selbstbestimmtheit, aber auch als Gästewohneinheit, Bauwagen oder kleiner Hofladen kann ein Wagon gute Dienste leisten.

Informationen: http://www.wohnwagon.at

Energieausweis – was bedeuten die Daten?

In Immobilien-Inseraten sind zwei Daten aus dem Energieausweis angeführt: Der Heizwärmebedarf (HBW) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE).

Was bedeutet das?

Spezfischer Heizwärmebedarf HWB:
Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m².a angegeben (in Worten: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern am Besten.

Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE:
Dieser Wert vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres  (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.

 

 

Hausbrunnen – Ein Auszug aus dem Wasserrechtsgesetz

Neben häufiger vorhandenen Gartenbrunnen, welche zusätzlich zur Ortswasserleitung Pflanzen und Tiere versorgen gibt es im Südburgenland auch fallweise noch Hausbrunnen, welche Haus und Hof mit Trink- und Brauchwasser anstelle des Wasserbezuges aus dem öffentlichem Netz versorgen.

 

Die rechtliche Situation stellt sich laut der Plattform WASSER Burgenland wie folgt dar:

Gem. § 10 (1) des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der jeweils gültigen Fassung bedarf der Grundeigentümer zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht. Damit ist in der Regel für Hausbrunnenanlagen keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht gegeben, da diese Wasserentnahmen nur untergeordnete Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt haben. Es besteht damit meist auch keine unmittelbare gesetzliche Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörden zu deren Überwachung. Die Kontrolle wasserrechtlich bewilligungsfreier Hausbrunnenanlagen liegt somit im Wesentlichen in der Eigenverantwortung der Betreiber, kann aber auch dem Lebensmittelrecht oder dem Baurecht (Gebäude nach 1995) unterliegen.

Diese und weitere Informationen rund um das kostbare Naß stehen auf der Plattform WASSER Burgenland zur Verfügung: http://www.wasser-burgenland.at

 

der brunnen

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