
Was wird für Privatpersonen im Jahr 2017 gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.
Förderungsfähig sind:
Nur bei Mustersanierungen (das ist eine besonders nachhaltige und energieeffiziente Sanierung laut den Förderungsrichtlinien) kann auch die Umstellung des Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah- bzw. Fernwärme und thermische Solaranlage gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.
Die Förderungsaktion Sanierungsscheck 2017 startet mit 03.03.2017 und ist befristet mit 31.12.2017. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung sind.
Die Förderung beträgt zwischen 3.000 Euro und maximal 8.000 Euro für die thermische Sanierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ein Zuschlag von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.
Informationen: https://www.bundes-foerderung.at
Burgenländischer Winterhandwerkerbonus 2017
Für Handwerkerrechnungen vom 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017 gibt es die Möglichkeit, bis zum 10.4.2017 den Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zur maximalen Höhe von 5.000 Euro zu stellen.
• Erneuerung von Dächern
• Spenglerarbeiten
• Erneuerung von Fassaden
• Austausch von Fenstern
• Austausch von Bodenbelägen
• Malerarbeiten
• Installationen
• Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
• Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie deren nahestehenden Personen
• Österreichische Staatsbürger/innen oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bürger)
• Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt; Objekt im Eigentum
• Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner 2017 und 31. März 2017 erbracht werden
• Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 und nach dem 31. März 2017 ausgestellt sein
• Förderbares Objekt muss mindestens 10 Jahre alt sein (außer bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen)
• Keine laufende Wohnbauförderung
Anträge gibt es im Gemeindeamt, im Amt der Burgenländischen Landesregierung und online bei der WKO unter folgendem Link https://www.wko.at/Content.Node/branchen/b/Burgenlaendischer-Winterhandwerkerbonus.html
Die Fachhochschule Pinkafeld hat ein Online-Simulationstool für autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen entwickelt, welches für das Südburgenland und auch für Osttirol die jährliche Einspeiseenergie ermittelt. Mit diesem Tool kann man eine Ertragssimulation erstellen, die einem die Investitionsentscheidung erleichtert:
In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zur maximalen Höhe von EUR 2.750,00 fördert das Land Burgenland 2016 die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Im Fördertopf befinden sich EUR 300.000,00, die dafür aufgebraucht werden können.
Die genauen Bestimmungen und das Antragsprocedere findet sich auf der Homepage des Landes:
Im Rahmen der Burgenländischen Wohnbauförderung werden 2016 auch Alternativenergieanlagen mittels Zuzahlung durch das Land gefördert.
Dazu gehören:
Die einzelnen Förderbeträge und die Antragsformalitäten finden Sie auf der Homepage des Landes:
Allen Burgenländern/Burgenländerinnen stehen ausgebildete und unabhängige Energieberater des Landes zur Verfügung, die umfassend und objektiv zu wirtschaftlich sinnvollen Energie(spar)maßnahmen und den sich am Standort anbietenden Möglichkeiten beraten und auch aufzeigen, welche passenden Förderungen das Land dafür anbietet.
Die Beratung ist kostenlos und kann über die Burgenländische Energie Agentur gebucht werden:
Seit dem 15.6.2016 haben Haus- und Wohnungseigentümer im Burgenland die Möglichkeit, vom Land mit 30% Kaufzuschuss geförderde Alarmanlagen zu erwerben.
4 Pakete stehen zur Auswahl, der Preis liegt jeweils unter EUR 1.000
Informationen finden Sie unter:
Bei Kauf eines Hauses, dessen Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt, gewährt das Land Burgenland ein gefördertes Darlehen zu Sonderkonditionen.
Die Althausankaufsförderung ist einkommensabhängig und wird bix max. EUR 40.000 gewährt, als Basis zur Berechnung dient dazu der Kaufpreis des Hauses (bereinigt um den Grundstückswert), der zu 50% förderbar ist und der Energiekennwert. Überschreitet die Energiekennzahl 70kWh/qm.a wird die Höhe der möglichen Förderung auf EUR 20.000 gekürzt.
Detaillierte Informationen bietet die Informationsseite des Landes Burgenland und gerne auch Ihr Team von Südburgenland Immobilien. Wir schicken Ihnen gerne die passenden Passagen aus dem umfangreichen Förderkatalog zu. Kontaktieren Sie uns:
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