SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Kategorie: Förderungen

Handwerkerbonus 2021

Burgenländischer Handwerkerbonus 2021 (Laufzeit Jänner bis Juni):
Was wird gefördert?
Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer sowie Materialkosten bis maximal zur Höhe der Förderung für die Arbeitsleistung; (Ausnahme: bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einbau einer Rückstauklappe im Kanal wird auch das Material in vollem Umfang gefördert)
für z.B. folgende Maßnahmen (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten):
Erneuerung von Dächern (Energieeffizienzförderung möglich)
Spenglerarbeiten
Erneuerung und Dämmung von Fassaden (Energieeffizienzförderung möglich)
Austausch von Fenstern (Energieeffizienzförderung möglich)
Austausch von Bodenbelägen
Malerarbeiten
Arbeiten an Einfriedungen, Terrassen, Garagen und Carports
Beschattungsmaßnahmen
Installationen
Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal
Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
Energieeffizienz-Check (Heizungsanalyse, Thermografieuntersuchung)
Das Land Burgenland stellt für diese Förderung gesamt € 3.000.000 zur Verfügung. Alle Infos dazu befinden sich auf :
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Förderung ‚Thermische Sanierung 2017‘

Was wird für Privatpersonen im Jahr 2017 gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.

Förderungsfähig sind:

  • die Dämmung von Außenwänden
  • die Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Daches
  • die Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren

Nur bei Mustersanierungen (das ist eine besonders nachhaltige und energieeffiziente Sanierung laut den Förderungsrichtlinien) kann auch die Umstellung des Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah- bzw. Fernwärme und thermische Solaranlage gefördert werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.

Die Förderungsaktion Sanierungsscheck 2017 startet mit 03.03.2017 und ist befristet mit 31.12.2017. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung sind.

Die Förderung beträgt zwischen 3.000 Euro und maximal 8.000 Euro für die thermische Sanierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ein Zuschlag von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.

Informationen:  https://www.bundes-foerderung.at

Förderung für Schaffung von Barrierefreiheit

Das Land Burgenland hält einen eigenen Fördertopf für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit bereit.  Die Baumaßnahmen müssen dazu nicht akut nötig sein, auch eine Vorsorge für die Zukunft ist förderwürdig.

Die Förderhöhe beträgt bis zu maximal EUR 15.000,00 und ist mit Originalrechnungen zu belegen.

Kriterien die unbedingt erfüllt werden müssen:

Horizontale Verbindungswege

  • Eingangsbereich/Eingangstüre
    durchschnittlich 150 cm horizontale Bewegungsfläche (vor und hinter der Eingangstüre)

  • Türbreite: mind. 90 cm (lichte Breite)

  • Eingang in das Erdgeschoss stufenlos

  • Türanschläge sowie Niveauunterschiede von Hauseingangstüren: 2 cm

Innenbereich Gang

  • schwellenlos

  • Gangbreite 120 cm

  • Gangbreite vor Türen oder bei Richtungsänderung
    mind. 150 cm

Bewegungsflächen

  • Gangbreite: mind. 120 cm

  • Bewegungsfläche: durchschnittlich 150 cm bei Richtungsänderung sowie strategischen Bereichen (u. a. Küche, Bad, WC)

Sanitärbereich

  • die konstruktive Vorbereitung der Wände für die spätere Anbringung von Haltegriffen bei Dusche, WC und Badewanne

  • Dusche ist bodengleich auszuführen (wenn geplant)

Werden Wohnbauförderungsmittel für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit beantragt, hat die Ausführung nachweislich gemäß der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu erfolgen.

Nachzulesen sind diese und weiterführende Informationen auf der Unterseite für Barrierefreies Wohnen von  help.gv.at

Zuschuss bis 5.000 Euro – Winterhandwerkerbonus 2017

Burgenländischer Winterhandwerkerbonus 2017

Für Handwerkerrechnungen vom 1. Jänner 2017 bis 31. März 2017 gibt es die Möglichkeit, bis zum 10.4.2017 den Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zur maximalen Höhe von 5.000 Euro  zu stellen.

Gefördert werden 25% der jeweiligen Netto-Beträge von Rechnungen über 400 Euro ohne Umsatzsteuer für zB:

• Erneuerung von Dächern
• Spenglerarbeiten
• Erneuerung von Fassaden
• Austausch von Fenstern
• Austausch von Bodenbelägen
• Malerarbeiten
• Installationen
• Durchführung von barrierefreien Maßnahmen

Wer kann eine Förderung beantragen?

• Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie deren nahestehenden Personen
• Österreichische Staatsbürger/innen oder diesen Gleichgestellte (z. B. EU-Bürger)

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

• Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt; Objekt im Eigentum
• Arbeitsleistungen müssen zwischen 1. Jänner 2017 und 31. März 2017 erbracht werden
• Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2017 und nach dem 31. März 2017 ausgestellt sein
• Förderbares Objekt muss mindestens 10 Jahre alt sein (außer bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen)
• Keine laufende Wohnbauförderung

Anträge gibt es im Gemeindeamt, im Amt der Burgenländischen Landesregierung und online bei der WKO unter folgendem Link https://www.wko.at/Content.Node/branchen/b/Burgenlaendischer-Winterhandwerkerbonus.html

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Simulationstool für PV-Anlagen der FH-Pinkafeld

Die Fachhochschule Pinkafeld hat ein Online-Simulationstool für autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen entwickelt, welches für das Südburgenland und auch für Osttirol die jährliche Einspeiseenergie ermittelt.  Mit diesem Tool kann man eine Ertragssimulation erstellen, die einem die Investitionsentscheidung erleichtert:

http://www.fh-pinkafeld.ac.at/pv/

Photovoltaikförderung 2016

In Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zur maximalen Höhe von EUR 2.750,00 fördert das Land Burgenland 2016 die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Im Fördertopf befinden sich EUR 300.000,00, die dafür aufgebraucht werden können.

Die genauen Bestimmungen und das Antragsprocedere findet sich auf der Homepage des Landes:

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/energie/foerderungen/photovoltaik-und-speicheranlagen/allgemeine-informationen/

 

Förderung von Alternativenergieanlagen 2016

Im Rahmen der Burgenländischen Wohnbauförderung werden 2016 auch Alternativenergieanlagen mittels Zuzahlung durch das Land gefördert.

Dazu gehören:

  • Warmwasserwärmepumpen
  • Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung
  • Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe)
  • Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen)
  • Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen)
  • Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung
  • Hauszentralheizung über Biomasse
  • Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
  • Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen

Die einzelnen Förderbeträge und die Antragsformalitäten finden Sie auf der Homepage des Landes:

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/energie/foerderungen/alternativenergieanlagen/allgemeine-informationen/

Kostenlose Energieberatung vor Neubau oder Sanierung

Allen Burgenländern/Burgenländerinnen stehen ausgebildete und unabhängige Energieberater des Landes zur Verfügung, die umfassend und objektiv zu wirtschaftlich sinnvollen Energie(spar)maßnahmen und den sich am Standort anbietenden Möglichkeiten beraten und auch aufzeigen, welche passenden Förderungen das Land dafür anbietet.

Die Beratung ist kostenlos und kann über die Burgenländische Energie Agentur gebucht werden:

http://www.eabgld.at

Aktuelles Förderprojekt: Alarmanlagen-Aktion

Seit dem 15.6.2016 haben Haus- und Wohnungseigentümer im Burgenland die Möglichkeit, vom Land mit 30% Kaufzuschuss geförderde Alarmanlagen zu erwerben.

4 Pakete stehen zur Auswahl, der Preis liegt jeweils unter EUR 1.000

Informationen finden Sie unter:

http://www.sicherimburgenland.at

Die Althausankaufsförderung im Burgenland

Bei Kauf eines Hauses, dessen Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt, gewährt das Land Burgenland ein gefördertes Darlehen zu Sonderkonditionen. 

Die Althausankaufsförderung ist einkommensabhängig und wird bix max. EUR 40.000 gewährt, als Basis zur Berechnung dient dazu der Kaufpreis des Hauses (bereinigt um den Grundstückswert), der zu 50% förderbar ist und der Energiekennwert. Überschreitet die Energiekennzahl 70kWh/qm.a wird die Höhe der möglichen Förderung auf EUR 20.000 gekürzt.

Detaillierte Informationen bietet die Informationsseite des Landes Burgenland und gerne auch Ihr Team von Südburgenland Immobilien. Wir schicken Ihnen gerne die passenden Passagen aus dem umfangreichen Förderkatalog zu. Kontaktieren Sie uns: