SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Monat: Juli 2016 (Seite 1 von 3)

Die Vergebührung eines Mietvertrages

Schriftliche Mietverträge (und auch deren Verlängerung) unterliegen in Österreich der Gebührenpflicht. Der Vermieter ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und bis zum 15. des übernächsten Monates an das Finanzamt abzuführen.

Ob diese Gebühr vom Mieter oder vom Vermieter getragen wird, kann zwischen den beiden Parteien frei vereinbart werden.

Die Höhe der Gebühren für Wohnungen und Einfamilienhäuser/Zweifamilienhäuser:

Bei unbefristeten Mietverträgen: 1 Prozent der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses (das ist 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses).

Beispiel: Ein Mietvertrag wird ohne Befristung abgeschlossen. Die Monatsbruttomiete beträgt 600 Euro. Der Betrag von 600 Euro ist mit 36 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 21.600 Euro. Die Bestandvertragsgebühr beträgt 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, weshalb in diesem Fall (21.600 x 1 Prozent =) 216 Euro an Gebühr zu entrichten sind.

Bei befristeten Mietverträgen: 1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses.

Beispiel: Ein Mietvertrag wird mit einer Befristung von 18 Monaten (1 ½ Jahre) abgeschlossen. Die Monatsbruttomiete beträgt 600 Euro. Der Betrag von 600 Euro ist mit 18 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 10.800 Euro. Die Bestandvertragsgebühr beträgt 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, weshalb in diesem Fall (10.800 x 1 Prozent =) 108 Euro an Gebühr zu entrichten sind.

Quelle: www.help.gv.at

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Bild: Dachgeschosswohnung in der Pinkafelder Tubakaserne

Für Vermieter: Versicherung gegen Mietausfall

Vermieter, die sich gegen zu unrecht nicht bezahlte Mieten absichern möchten, können dies in Form einer neuen Versicherung des Unternehmens Die Mietkaution GmbH tun.

Details zur Mietausfallsversicherung finden sich hier:

http://www.diemietkaution.at/index.php/mietausfallsversicherung.html

Preise für Eigentumswohnungen im Burgenland

Neu errichtete Eigentumswohnungen hatten im Vorjahr einen Durchschnittspreis von EUR 1.607,90 pro m² im Burgenland und waren damit die günstigsten, gemessen am m²-Preis, in ganz Österreich.

Quelle: Immobilienspreisspiegel 2015 der Wirtschaftskammer

 

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Im Bild: Wohnhausanlage in der Pinkafelder Tubakaserne

Die Grundverkehrskommission im Südburgenland

Grundstücke mit landwirtschaftlicher Widmung ab 2000 m² Grösse können, neben anderen Ausnahmen auch, nur nach Zustimmung der Grundverkehrskommission gekauft werden. Zum Zweck der Prüfung von Kaufverträgen tritt die Kommission in regelmäßigen Abständen zusammen und hängt die Kaufabsicht im Anschluss für zwei Wochen öffentlich aus, um Berechtigten ein gleichlautendes Anbot oder Überbot zu ermöglichen .

Dieser Vorgang ist im Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 geregelt und dient vorrangig dem Erhalt der (klein)bäuerlichen Strukturen, soll aber auch Spekulationen mit Grund und Boden unterbinden.

Die Einreichung bei der Grundverkehrskommission nimmt der Vertragserrichter unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrages vor. Erst nach positivem Bescheid der Kommission ist ein Kauf rechtskräftig  und kann erst danach im Grundbuch eingetragen werden, damit der Eigentumsübergang erfolgen kann.

Das Grundverkehrsgesetz kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes online über die Adresse: www.ris.bka.gv.at eingesehen werden.

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Höhere Betriebskosten als Grund für Mietpreiserhöhungen

Für die Erhöhungen der Mietpreise waren 2015 weniger Preissteigerungen bei der Nettomiete, als eine Erhöhung der Betriebskosten schuld. Zu den Betriebskosten gehören unter anderem Kommunalabgaben wie Wasser- und Kanalgebühren, Grundsteuern und Versicherungsbeiträge.

Dies geht aus dem Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich hervor. Quelle: www.wko.at

Rücktrittsrechte bei Verträgen mit Immobilienmaklern

In bestimmten Fällen, zB bei Abgabe eines Angebotes zum Kauf einer Wohnimmobilie am Tag der Erstbesichtigung, ist Konsumenten ein Rücktrittsrecht eingeräumt und auch für Vermittlungsverträge gibt es Rücktrittsrechte.

Alle Rücktrittsrechte sind hier im Detail in einem Informationsschreiben der Wirtschaftskammer zusammengefasst:

Rücktrittsrecht Informationsblatt der WKO

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie fallen zusätzlich zum Kaufpreis Kosten an, die so genannten Nebenkosten bzw. Kaufnebenkosten. Grob kalkuliert muss man mit etwa 10 bis 11% der Kaufsumme rechnen.

Dazu gehören (Stand: 2016):

*3,5% Grunderwerbsteuer,

*1,1% Grundbuchseintragungsgebühr,

*die Kosten für die Vertragserrichtung und das Treuhandkonto bzw. die treuhändische Verwaltung (ca 2% zzgl. MWSt),

*Maklerprovision (3% zzgl. MWSt) und

*Kosten für diverse staatliche Gebühren (zB Anträge für Grundverkehrskommissionen, Kosten für Beglaubigungen etc).

Im Falle einer Finanzierung durch ein geldgebendes Insitut kommen weitere Gebühren hinzu, welche direkt von der Bank verrechnet werden. Wenn die Bank ein Darlehen grundbücherlich besichert, also einen Eintrag im Grundbuch vornimmt, werden auch nochmals Grundbucheintragungsgebühren fällig.

Im Detail kann man hier alle Kosten nachlesen (pdf-Formular):

Kauf Nebenkosten – Suedburgenland Immobilien

Kaution: Versicherungsgarantie statt Bargeld

Die Mietkaution GmbH bietet eine Versicherungslösung als Ersatz für die Hinterlegung einer Kaution an – für eine jährliche Versicherungsprämie garantiert das Unternehmen dem Vermieter die volle Höhe der Kaution.

Will man, zB beruflich bedingt, eine Wohnung nicht für lange Zeit mieten, ist eine Versicherungsprämie anstelle der Bindung eines größeren Betrages eine praktische Lösung.

Details zur Kautionsgarantie:

http://www.diemietkaution.at/index.php/home.html

Immobilienwirtschaft und Bruttoinlandsprodukt

Die Immobilienwirtschaft, mitsamt allen Büros, Zinshäusern, Privatimmobilien und Allem, was sonst noch dazugehört, trug im Vorjahr mehr als 27 Milliarden zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt bei.

Dies entspricht dem sechsfachen Wert der Landwirtschaft oder dem doppelten Wert des Tourismus.

Auch sind zwei Drittel des Gesamtvermögens der österreichischen Haushalte Immobilienvermögen – erhebliche Werte!

Mietvertrag – Formulare zum Download

Auf der Homepage des VKI, des Vereins für Konsumentenschutz, stehen ausführliche und in der Praxis taugliche Mietvertragsmuster für Wohnungen und Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen in Zweifamilienhäusern zum kostenlosen Download bereit:

http://www.konsument.at/mustermietvertrag

 

 

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