Was wird für Privatpersonen im Jahr 2017 gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es muss durch die Sanierung eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% erreicht werden.

Förderungsfähig sind:

  • die Dämmung von Außenwänden
  • die Dämmung der obersten Geschoßdecke und des Daches
  • die Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren

Nur bei Mustersanierungen (das ist eine besonders nachhaltige und energieeffiziente Sanierung laut den Förderungsrichtlinien) kann auch die Umstellung des Heizungssystems auf eine Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah- bzw. Fernwärme und thermische Solaranlage gefördert werden.

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.

Die Förderungsaktion Sanierungsscheck 2017 startet mit 03.03.2017 und ist befristet mit 31.12.2017. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung sind.

Die Förderung beträgt zwischen 3.000 Euro und maximal 8.000 Euro für die thermische Sanierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen ein Zuschlag von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt (inkl. Zuschlag) können max. 30% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.

Informationen:  https://www.bundes-foerderung.at