Das Grundbuch ist öffentlich einsehbar (wenn auch nicht kostenlos) und enthält rechtlich relevante Details zur Liegenschaft, deren Kenntnis unverzichtbar sind für einen Kauf. Durch Eintrag ins Grundbuch geht der Eigentumswechsel vonstatten, es ist das wichtigste Dokument im Zuge eines Kaufes einer Immobilie.

Liegenschaften sind in Einlagezahlen (EZ) zusammengefasst, es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Liegenschaft auf mehrere EZ aufgeteilt ist, weil im Laufe der Zeit Teilungen oder Erbschaften Änderungen herbeigeführt haben.

Zu jeder EZ sind die Eigentumsverhältnisse aufgelistet, alle zugehörigen Grundstücksnummern und deren Größe und Widmung und das Datum, an welchen zuletzt von amtlicher Seite Änderungen eingetragen wurden. Die zur EZ eingetragene Widmung kann sich zwischenzeitlich geändert haben und erfordert eine gesonderte Prüfung im aktuellen Widmungsplan (online und im Bürgermeisteramt einsehbar).

Weiters sind Rechte und Pflichten eingetragen, wie Wegerechte und Überfahrtsrechte für oder über das Grundstück, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Ausgedinge und mehr. Eine genaue Beachtung und Prüfung dieser Einträge ist nötig und ggf. die Vorlage von Sterbeurkunden, um durch Tod erloschene Rechte löschen lassen zu können. Aufrechte Rechte und Pflichten müssen vom neuen Eigentümer übernommen werden.

Auch Lasten sind eingetragen durch Pfandrechte. Dies können Förderungen, Darlehen von Instituten oder natürlichen Personen oder Schuldurkunden sein. Vor Kauf muss sichergestellt und schriftlich vereinbart sein, dass das Grundbuch von allen Lasten, die nicht willentlich übernommen werden, freigestellt werden wird.

Besonders zu beachten ist: Es gibt auch außerbücherliche Rechte, die nicht im Grundbuch ersichtlich sind und trotzdem vom nächsten Eigentümer mitübernommen werden müssen. Das können zB. durch Gewohnheit erworbene Wegerechte Dritter sein. Eine schriftliche Bestätigung, daß keine außerbücherlichen Rechte vorhanden sind und eine Kontrolle durch den Vertragserrichter schützen vor späteren Überraschungen in dieser Hinsicht.

Es empfiehlt sich, das Grundbuch mit kundigen Personen gemeinsam zu prüfen. Als Ansprechpartner können Ihr Immobilienmakler, das Bürgermeisteramt und der Errichter des Kaufvertrages dienen.