Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) zum 1. Jänner 2016 tritt als Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage der Grundstückswert an Stelle des 3-fachen Einheitswertes.

 

Der Grundstückswert kann auf drei Arten errechnet werden:

*Anhand eines Immobilienpreisspiegels

*Mittels eines Wertgutachtens

*Nach dem „Pauschalwertmodell“ gem. § 2 der Grundstückswertverordnung (GrWV)

 

Das Pauschalwertmodell kann mit dem Rechentool auf der Homepage des Finanzministeriums mittels Eingabe der Daten des betreffenden Grundbuches selbst berechnet werden. Über folgenden Link gelangen Sie in die Berechnungsmaske:

https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/

 

cartoon landschaft