SUEDBURGENLAND IMMOBILIEN

Der Immobilienblog für das Südburgenland

Kategorie: Land und Leute (Seite 2 von 5)

Das Ökoenergieland

Unter dem Label Ökoenergieland haben sich folgende Gemeinden in den Bezirken Güssing und Oberwart zu einem Verein zusammengeschlossen:

 

Badersdorf

Deutsch Schützen – Eisenberg

Bildein

Eberau

Gerersdorf – Sulz

Großmürbisch

Güssing

Güttenbach

Heiligenbrunn

Inzenhof

Kleinmürbisch

Kohfidisch

Moschendorf

Neuberg i.B.

Neustift bei Güssing

Heiligenkreuz im Lafnitztal

Strem

Tobaj

 

Ziel des Vereines Ökoenergieland: 

Aus den Problemen der Abwanderung und Mangel an Arbeitsplätzen heraus, haben sich Gemeinden des unteren Strem- und Pinkatales entschieden Aktivitäten zu setzen, um eine Verbesserung der regionalen Struktur zu erlangen.

In der Region gab es bereits schon unterschiedliche Initiativen um die Region zu stärken und zwar koordiniert und durchgeführt vom Europäischen Zentrum für Erneuerbare Energie (EEE), wodurch sich die Stadt Güssing zu einem vielfach ausgezeichneten, nationalen und internationalen Kompetenzknoten entwickelte. Von diesem Ruf profitierte die gesamte Region, worauf tausende Besucher, Interessierte, Fachleute und Delegationen Jahr für Jahr die Region besuchten, um die wissenschaftlichen und technischen Anlagen und Einrichtungen, Kraftwerke, etc. zu besichtigen und zu studieren.

Im Sinne dieser Entwicklung und Besonderheiten, haben sich im Jahr 2005 innovative Gemeinden in der Region rund um Güssing daher entschlossen, sich mit dem Europäischen Zentrum für Erneuerbare Energie zusammen zu tun und gründeten den Verein „Das ökoEnergieland“. Mit diesem Zusammenschluss sollte es gelingen die Erfahrungen der Stadt Güssing auf die gesamte Region zu übertragen und die regionalen Strukturen sowie die Attraktivität der Region unter dieser gemeinsamen Dachmarke zu stärken.

Ziel des ökoEnergielandes ist es daher, mit dieser Dachmarke die verschiedenen Aktivitäten und Besonderheiten gemeinsam, qualitativ, sowie professionell anzubieten, was zu Erfolg und Nachhaltigkeit führen soll.

Die Interessen des Vereins werden durch seine Mitglieder vertreten, welche sich aus den Mitgliedsgemeinden, den Partnerbetrieben sowie dem Europäischen Zentrum für Erneuerbare Energie Güssing GmbH zusammensetzt.

Ein charakteristisches Kennzeichen des ökoEnergielandes ist ein „grüner Tropfen“. Dieser grüne Tropfen findet sich sowohl im Vereinslogo wieder, als auch als sichtbares Symbol in jeder Gemeinde. Die Gemeinden im ökoEnergieland, haben aus Holz gefertigte Tropfen an gut frequentierten Plätzen errichtet, um das gemeinsame Markenzeichen noch stärker zu manifestieren.

 

Alles über den Verein und die zahlreichen Aktivitäten finden Sie unter:

http://www.oekoenergieland.at

Sonstige Widmungen

Neben Widmungen für Bauflächen und Grünflächen gibt es noch die Kennzeichnung von öffentlichem Gut:

 

V = Verkehrsfläche

GFrh = Friedhof

MÜ = Mülldeponie

Gö = Ödland

Ka = Kläranlage

Bs = Bauschuttdeponie

 

 

Widmungen für Grünflächen

Grünflächenwidmungen laut § 16 Burgenländisches Raumplanungsgesetz gibt es in verschiedenen Ausführungen, die besagen, welche Rechte auf den jeweiligen Grundstücken bestehen.

In den Widmungsplänen finden sich Buchstabenkürzel, wir liefern hier die Übersetzung dazu:

 

Gl = Grünland, Landwirtschftlich genutzte Flächen

Ggü = Grüngürtel

GhG = Grünland Hausgarten

Gg = Gärtnerei

Gkg = Kleingarten

Gp = Parkanlage

Ge = Erholungsgebiet

Gcp = Campingplatz

Gmp = Mobilheimplatz

GSch = Schiessplatz

GspFB = Grünland Spielplatz Fussball

GspTennis = Grünland Spielplatz Tennisplatz

Gsp-SP = Grünland Spielplatz Sportplatz

G-KE = Kellerzone (für Weinkeller/Kellerstöckl)

G-So = Sonderzone

G-WP = Weinproduktionszone

G-Fr = Bauverbotszone

G-Btp = Biotop

RU = Rutschgebiet

 

Widmungen für Bauland

Baulandwidmungen laut § 14 Burgenländisches Raumplanungsgesetz gibt es in verschiedenen Ausführungen, die jeweils besagt, was gebaut werden darf und in welcher Dichte.

In den Widmungsplänen finden sich Buchstabenkürzel, wir liefern hier die Übersetzung dazu:

 

BD = Bauland Dorf

BW = Bauland Wohngebiet

BM = Bauland Mischgebiet (zB mit Betrieben)

BG = Bauland Geschäftsgebiet

BI = Bauland Industriegebiet

BB = Bauland Betriebsgebiet

BF = Bauland für Fremdenverkehrsbetriebe

AW = Aufschliessungsgebiet für Wohngebiet

AD = Aufschliessungsgebiet Dorfgebiet

AG = Aufschliessungsgebiet Geschäftsgebiet

AI = Aufschliessungsgebiet Industriegebiet

AM = Aufschliessunggebiet Mischgebiet

AF = Aufschliessungsgebiet Fremdenverkehrsgebiet

Paradies (im) Südburgenland

Das ganze Südburgenland ist ein Paradies – reich an Erlebnissen und Köstlichkeiten, immer und zu jeder Jahreszeit.

Die Initiative ‚Südburgenland – Ein Stück vom Paradies‘, ein Zusammenschluss von Betrieben mit heimischen Produkten, präsentiert das Genussfestival 2017 – „Komm‘ ins Paradies!“

Alle Jahre am 3. Mai Wochenende laden die Mitgliedsbetriebe der Genussinitiative „Südburgenland – Ein Stück vom Paradies“ zum Genussfestival ins Südburgenland.

Knapp 50 Betriebe locken mit einem bunten Genussprogramm und lassen sich gerne über die Schulter schauen: beim Bierbrauen, Kernöl pressen, Bohnensterz-kochen und vieles mehr. Die kleinen Gäste dürfen sich im Kekse verzieren und Schoko-Schlecker produzieren üben und mit dem Apfelzug durch Obstgärten fahren.

Das gesamte Programm und viele Informationen finden Sie auf

http://www.ein-stueck-vom-paradies.at

Kräuterspirale in Eberau

Für alle Gemeindebürger von Eberau sind die Kräuter gedacht, die auf einer  großen Kräuterspirale in der Feldgasse gedeihen.

Bepflanzt, gejätet und gepflegt wird die Anlage von Freiwilligen unter der Leitung von Flora Keckeis und Sissy Mühling. Ernten darf jeder und jede.

Der Verein Biofair präsentiert ein 7-Minütiges Video dazu:

Südburgenländische Weinbergschnecken

In der sonnigen Hügellandschaft von Stegersbach wachsen in der Zuchtanlage bei Herrn Janisch Weinbergschnecken heran, welche als besondere Delikatesse gelten.

Einblick in die Zucht kann man auf der zugehörigen Homepage mit eingebautem Online-Shop nehmen:

https://www.suedburgenlandschnecke.at

Eine Südburgenländerin: Die Schachblume

Sie ist eine botanische Sensation und eine Seltenheit: Die Schachblume

Ein „Luisinger Gesetz“ besagt: wenn die Schachblume blüht, ist Ostern nicht mehr weit. Fakt ist, dass die beiden Vollnaturschutzgebiete von Luising und Hagensdorf das größte Schachblumen-Vorkommen Österreichs beinhalten.

Die Pflanzenrarität gehört zur Familie der Liliengewächse. Ihr lilafarbener Kelch weist die namensgebende und sehr charakteristische Schachbrett-Musterung auf.

Bild: Schachblume aus Luising, März 2017,  Fotocredit: Michael Merz

Schachblume aus Luising

Burgenlands Süden – einfach paradiesisch!

travelexperience.ch berichet über einen Südburgenlandaufenthalt und den charmanten Unterkünften, dem Uhudler und kulinarischen Genüssen.

Lesen Sie hier von abwechslungsreichen Landschaften, herrlichen Weinen, einheimischer Küche und vielen Genussproduzenten:

http://www.travelexperience.ch/html/news-details/article/burgenlands-sueden-einfach-paradiesisch/

 

 

Hausbrunnen – Ein Auszug aus dem Wasserrechtsgesetz

Neben häufiger vorhandenen Gartenbrunnen, welche zusätzlich zur Ortswasserleitung Pflanzen und Tiere versorgen gibt es im Südburgenland auch fallweise noch Hausbrunnen, welche Haus und Hof mit Trink- und Brauchwasser anstelle des Wasserbezuges aus dem öffentlichem Netz versorgen.

 

Die rechtliche Situation stellt sich laut der Plattform WASSER Burgenland wie folgt dar:

Gem. § 10 (1) des Wasserrechtsgesetzes 1959 in der jeweils gültigen Fassung bedarf der Grundeigentümer zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde, wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht. Damit ist in der Regel für Hausbrunnenanlagen keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht gegeben, da diese Wasserentnahmen nur untergeordnete Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt haben. Es besteht damit meist auch keine unmittelbare gesetzliche Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörden zu deren Überwachung. Die Kontrolle wasserrechtlich bewilligungsfreier Hausbrunnenanlagen liegt somit im Wesentlichen in der Eigenverantwortung der Betreiber, kann aber auch dem Lebensmittelrecht oder dem Baurecht (Gebäude nach 1995) unterliegen.

Diese und weitere Informationen rund um das kostbare Naß stehen auf der Plattform WASSER Burgenland zur Verfügung: http://www.wasser-burgenland.at

 

der brunnen

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