Förderung für Schaffung von Barrierefreiheit

Das Land Burgenland hält einen eigenen Fördertopf für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit bereit.  Die Baumaßnahmen müssen dazu nicht akut nötig sein, auch eine Vorsorge für die Zukunft ist förderwürdig.

Die Förderhöhe beträgt bis zu maximal EUR 15.000,00 und ist mit Originalrechnungen zu belegen.

Kriterien die unbedingt erfüllt werden müssen:

Horizontale Verbindungswege

Innenbereich Gang

Bewegungsflächen

Sanitärbereich

Werden Wohnbauförderungsmittel für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit beantragt, hat die Ausführung nachweislich gemäß der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu erfolgen.

Nachzulesen sind diese und weiterführende Informationen auf der Unterseite für Barrierefreies Wohnen von  help.gv.at