Das Land Burgenland hält einen eigenen Fördertopf für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit bereit. Die Baumaßnahmen müssen dazu nicht akut nötig sein, auch eine Vorsorge für die Zukunft ist förderwürdig.
Die Förderhöhe beträgt bis zu maximal EUR 15.000,00 und ist mit Originalrechnungen zu belegen.
Kriterien die unbedingt erfüllt werden müssen:
Horizontale Verbindungswege
Eingangsbereich/Eingangstüre
durchschnittlich 150 cm horizontale Bewegungsfläche (vor und hinter der Eingangstüre)
Türbreite: mind. 90 cm (lichte Breite)
Eingang in das Erdgeschoss stufenlos
Türanschläge sowie Niveauunterschiede von Hauseingangstüren: 2 cm
Innenbereich Gang
schwellenlos
Gangbreite 120 cm
Gangbreite vor Türen oder bei Richtungsänderung
mind. 150 cm
Bewegungsflächen
Gangbreite: mind. 120 cm
Bewegungsfläche: durchschnittlich 150 cm bei Richtungsänderung sowie strategischen Bereichen (u. a. Küche, Bad, WC)
Sanitärbereich
die konstruktive Vorbereitung der Wände für die spätere Anbringung von Haltegriffen bei Dusche, WC und Badewanne
Dusche ist bodengleich auszuführen (wenn geplant)
Werden Wohnbauförderungsmittel für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit beantragt, hat die Ausführung nachweislich gemäß der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ zu erfolgen.
Nachzulesen sind diese und weiterführende Informationen auf der Unterseite für Barrierefreies Wohnen von help.gv.at