Zuviel Immobilienertragsteuer bezahlt?

Wenn man der Ansicht ist, einen zu hohen Betrag an Immobilienertragsteuer beim Verkauf einer Liegenschaft vom Vertragserrichter bzw. dessen Steuerberater berechnet und abgeführt bekommen zu haben, hat man im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer die Möglichkeit,  eine Neuberechnung und ggf. Richtigstellung durch die Festsetzung der gesetzmäßigen Höhe der Immobilienertragsteuer zu erhalten.

Als Basis dient dazu der VwGH-Entscheid Ro 2015/15/0005 vom 26.11.2015 und betrifft private und geschäftliche Immobilien gleichermaßen.