Die Immobilienertragsteuer, oft kurz ImmoESt genannt, ist ein reichlich kompliziertes Regelwerk. Eine ganz einfache Aussage trifft aber jedenfalls zu:2016 ist die ImmoESt höher als im vorangegangenen Jahr.

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Veräusserungen von Immobilien nur dann, wenn es sich mindestens 2 Jahre lang innerhalb der letzten 10 Jahre um den Hauptwohnsitz des Veräusserers/der Veräusserin handelte oder es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude handelt.

Im Vorfeld selbst berechnen kann man zu erwartende Steuern gemäß der Erläuterungen des Bundesministeriums für Finanzen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

Für grundlegende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: